Diese Beherbergungsordnung regelt gemäß § 1751 Abs. 1 des Gesetzes Nr. 89/2012 Slg., Bürgerliches Gesetzbuch (nachfolgend „Bürgerliches Gesetzbuch“ genannt), gegenseitige Rechte und Pflichten der Vertragsparteien, die sich aus einem Beherbergungsvertrag zur Unterkunft in Unterbringungseinheiten („Mobilheimen“) am Campingplatz Merlin´s Camp in Chvalovice-Hatě 194, 669 02 Znojmo (nachfolgend „Campingplatz“ genannt) ergeben. Der Beherbergungsvertrag wird zwischen dem Betreiber des Campingplatzes, der Excalibur City s.r.o., mit Sitz in Hatě 183, 669 02 Chvalovice, ID-Nr.: 255 15 705 (nachfolgend „Unterbringer“ oder „Betreiber“ genannt) einerseits und einer natürlichen oder juristischen Person als dem Untergebrachten andererseits (nachfolgend „Gast“ oder die „untergebrachte Person“ genannt) über die Internetpräsentation des Betreibers unter www.merlinscamp.com (nachfolgend „Webseite“ genannt), über andere Arten der Fernkommunikation sowie direkt auf dem Campingplatz abgeschlossen.
GRUNDLEGENDE INFORMATIONEN UND HINWEISE FÜR GÄSTE
An diese Beherbergungsordnung haben sich alle auf dem Campingplatz verweilenden Personen zu halten. Jeder Gast ist verpflichtet, sich mit dieser Beherbergungsordnung bekannt zu machen.
Die untergebrachte Person ist verpflichtet, die durch die Beherbergungsordnung festgelegten Regeln und Hinweise des Campingplatzverwalters einzuhalten. Auf dem Campingplatz dürfen nur Gäste untergebracht werden, die sich ordnungsgemäß in der Rezeption anmelden.
Sofern nicht anders vereinbart, ist die Unterbringung ab 15:00 Uhr und die Anmeldung in der Rezeption bis 18:00 Uhr möglich. Bei Abreise sind die Mobilheime bis 11:00 Uhr zu verlassen. Hält der Gast diesen Termin nicht ein, ist der Betreiber berechtigt, vom Gast den Preis für einen weiteren vollen Aufenthaltstag gemäß der aktuellen Preisliste des Betreibers zu verlangen. Die Übernachtung von Familienmitgliedern und anderen Personen, deren Aufenthalt nicht ordnungsgemäß angemeldet wurde, ist nicht gestattet.
Von 22.00 Uhr bis 7.00 Uhr ist die Nachtruhe einzuhalten. Während kultureller und gesellschaftlicher Veranstaltungen kann die Zeit der Nachtruhe durch den Campingplatzverwalter geändert werden.
Die Nutzung des Campingplatzes ist nur Gästen gestattet, die keine Bazillenträger sind, nicht an einer Infektionskrankheit oder einer parasitären Erkrankung leiden und denen keine Quarantäne angeordnet wurde. Personen unter Einfluss von Alkohol, Betäubungsmitteln oder psychotropen Substanzen dürfen den Campingplatz nicht betreten. Die Gäste müssen sich diszipliniert und rücksichtsvoll gegenüber anderen Gästen des Campingplatzes verhalten. Die Gäste sind verpflichtet, auf Sauberkeit und Ordnung zu achten. Abfälle gehören ausschließlich in die dafür vorgesehenen Behälter an festgelegten Plätzen. Das Verbrennen von Abfällen ist auf dem Campingplatz verboten.
Der Campingplatz darf nur bei An- und Abreise mit Kraftfahrzeugen oder Fahrrädern auf dafür vorgesehenen Wegen befahren werden. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf dem Gelände beträgt 20 km/h. Die Fahrzeuge dürfen nur auf den dafür vorgesehenen Plätzen geparkt werden. Das Parken auf Rasenflächen, und sei es nur kurzzeitig, ist unzulässig. Während der Nachtruhe dürfen keine Fahrzeuge über den Campingplatz fahren. Auch das Waschen und die Wartung von Kraftfahrzeugen ist auf dem ganzen Gelände streng untersagt.
Offene Feuer sind nur an den hierfür vorgesehenen und ordnungsgemäß gekennzeichneten Stellen erlaubt. Die Unterbringungeinheiten sind mit Feuerlöschern versehen. Als Meldestelle im Brandfall gilt die Rezeption des Campingplatzes. Die Gäste haben im Brandfall den in den Mobilheimen ausgehängten Alarmplan zu befolgen.
Aus Sicherheitsgründen dürfen Kinder unter 10 Jahren in Mobilheimen sowie auf dem Campingplatz nicht ohne Aufsicht von Erwachsenen bleiben. Waffen zu tragen oder aufzubewahren ist in allen Bereichen des Geländes untersagt.
Das Mitbringen von Hunden und anderen Haustieren ins Camp ist grundsätzlich nicht erlaubt.
Möbel und andere Einrichtungen in den Unterbringungseinheiten dürfen ohne Zustimmung des Campingplatzverwalters nicht verschoben werden. Eingriffe in Gas- und Elektroleitungen sind nicht gestattet. Eigene Elektrogeräte dürfen nicht verwendet werden, mit Ausnahme von kleinen Geräten für die Hygiene (z. B. Haartrockner, Rasierapparate, elektrische Zahnbürsten u. ä.). In den Unterbringungseinheiten ist das Rauchen und der Umgang mit offenem Feuer verboten.
Gäste müssen Wasser und Strom sparen und dürfen keine Einrichtungen der Unterbringungseinheiten oder des Campingplatzes beschädigen. Während des Aufenthaltes werden in den Unterbringungseinheiten keine Reinigungsleistungen erbracht.
Bei Abreise ist der Gast verpflichtet, das Licht auszuschalten, die Wasserhähne zu schließen, die Fenster und Türen zu schließen und die Schlüssel an den Campingplatzverwalter zurückzugeben. Der Verwalter übernimmt die Unterbringungseinheit und überprüft ihren Zustand.
Der Gast haftet für Schäden am Vermögen des Betreibers gemäß allgemein verbindlichen Vorschriften. Im Schadensfall übernimmt der Gast die Kosten für die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands.
Der Betreiber haftet nicht für Dinge, die vom Gast ohne Aufsicht außerhalb oder innerhalb der verschlossenen Unterbringungseinheit gelassen wurden. Bei Verstößen gegen die Beherbergungsordnung kann der Betreiber dem Gast eine Geldstrafe in Höhe von 5.000 CZK auferlegen. Bei groben Verstößen gegen die Beherbergungsordnung kann er den Beherbergungsvertrag nach vorausgehender Warnung sofort kündigen und den Gast vom Campingplatz verweisen. In beiden Fällen kann er auch die Polizei der Tschechischen Republik hinzurufen.
ZUSTANDEKOMMEN UND GEGENSTAND DES VERTRAGSVERHÄLTNISSES
Aufgrund eines Beherbergungsvertrags gewährt der Unterbringer dem Gast eine vorübergehende Unterkunft (das Recht, den hierfür vorgesehenen Bereich – die Unterbringungseinheit auf dem Campingplatz sowie einen anderen Bereich auf dem Campingplatz – zu nutzen, nachfolgend „Unterkunftsleistungen“ genannt) für die vereinbarte Zeit zu einem vereinbarten Unterkunftspreis. Wenn die untergebrachte Person als Vertragspartei ein Verbraucher ist, unterliegen die durch diese Geschäftsbedingungen nicht geregelten Rechtsbeziehungen dem Bürgerlichen Gesetzbuch, insbesondere im Umfang der Bestimmungen der §§ 1810 ff. über Verpflichtungen aus Verbraucherverträgen, sowie dem Gesetz Nr. 634/1992 Slg., über Verbraucherschutz, in der Fassung späterer Vorschriften. Die Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten, soweit die Vertragsparteien im Beherbergungsvertrag nichts anderes vereinbaren.
Sofern nicht anders vereinbart, werden die Unterkunftsleistungen für höchstens 2 Monate zu einem vom Gast gewählten Termin erbracht. Die Unterkunftsleistungen umfassen die Unterkunft in den Unterbringungseinheiten, deren nähere Beschreibung der Online-Präsentation auf der Webseite zu entnehmen ist und an der Rezeption des Campingplatzes zur Verfügung steht. Informationen über die Unterbringungseinheiten, einschließlich der Unterkunftspreise und der Hauptmerkmale der Unterbringungseinheiten sind bei jeder Unterbringungseinheit im Rahmen der Webpräsentation angeführt oder stehen an der Rezeption des Campingplatzes zur Verfügung. Die Unterkunftspreise verstehen sich inkl. MwSt. Alle Preise für Unterkunft einschliesslich alle Gesetzgebühre und Touristentaxe sind auf der Webseite angeführt. In Ausnahmefällen ist der Betreiber berechtigt, dem Gast eine andere als die von ihm gebuchte Unterbringungseinheit anzubieten. Die Ersatzunterkunft darf sich jedoch von der gebuchten Unterkunft nicht wesentlich unterscheiden.
Besondere Bestimmungen für Vertragsabschlüsse betreffend die Nutzung von Fernkommunikationsmitteln
Die Präsentation von Mobilheimen auf der Webseite stellt kein Vertragsangebot im Sinne des § 1732 des Bürgerlichen Gesetzbuches dar. Der Gast bucht die Unterkunftsleistungen schriftlich – durch Ausfüllen und Absenden eines elektronischen Buchungsformulars auf der Webseite. Zu wesentlichen Erfordernissen einer ordnungsgemäßen Buchung zählen: Vor- und Zunahme des Gastes, Geburtstag und -ort, Adresse des Hauptwohnsitzes und Kontaktdaten (Telefon, E-Mail); bei juristischen Personen oder Einzelunternehmern die Firma, Firmennummer, USt-IdNr., Sitz; ferner die gewünschte Unterbringungseinheit sowie der Anfang und das Ende der Erbringung der Unterkunftsleistungen. Änderungen im Bestellformular sind bis zu seiner endgültigen Bestätigung im Schritt „Rekapitulation der Bestellung“ durch Drücken der Taste „Bestellung absenden“ möglich.
Die in der Bestellung angeführten Angaben hält der Betreiber für richtig. Voraussetzung für die Gültigkeit der Bestellung ist die Eingabe aller Pflichtangaben im Bestellformular und eine Bestätigung des Gastes darüber, dass er sich mit dieser Beherbergungsordnung und den Grundsätzen des Datenschutzes bekannt gemacht hat.
Der Beherbergungsvertrag entsteht durch Zustellung der Bestellbestätigung an die E-Mail-Adresse des Gastes. Der Unterbringer verpflichtet sich, Dienstleistungen für die untergebrachte Person im bestätigten Umfang und Termin sicherzustellen. Die untergebrachte Person verpflichtet sich, dem Unterbringer den vereinbarten Preis für die Unterkunftsleistungen bzw. eine Stornogebühr nach Art. V dieser Beherbergungsordnung zu zahlen.
Aufgrund der Präsentation von Mobilheimen auf der Webseite kann der Gast beim Betreiber ebenfalls telefonisch oder per E-Mail unter den im Online-Shop angeführten Kontaktadressen und Telefonnummern ein Angebot für Beherbergungsleistungen einholen; es handelt sich hierbei weder um eine Bestellung noch um einen Vertragsentwurf. Die wesentlichen Erfordernisse einer solchen, ordnungsgemäßen Anfrage entsprechen denen beim Ausfüllen und Absenden eines elektronischen Buchungsformulars. Der Betreiber sendet dem Gast an dessen E-Mail-Adresse einen Vertragsentwurf zur Unterkunft, einschließlich eines Links zu dieser Beherbergungsordnung. Der Gast akzeptiert das Angebot insbesondere durch Zahlung des Preises für die Unterkunftsleistungen und durch seine Empfangsbestätigung an die E-Mail-Adresse des Betreibers, ggf. auch in anderer Weise.
Im Falle eines offensichtlichen technischen Fehlers seitens des Betreibers bei der Angabe von Preisen für Unterkunftsleistungen auf der Webseite oder im Zuge der Buchungsabwicklung, ist der Betreiber nicht verpflichtet, für den Gast die Unterkunftsleistungen zu diesem ganz offensichtlich falschem Preis zu erbringen, auch wenn der Gast die Buchungsbestätigung erhalten hat. Wenn der Beherbergungsvertrag bereits abgeschlossen wurde, wird der Vertrag hiermit aufgehoben, und der Betreiber sendet dem Gast ein geändertes Angebot an dessen E-Mail-Adresse. Das geänderte Angebot gilt als neuer Vertragsentwurf. Der Beherbergungsvertrag wird in diesem Fall durch Empfangsbestätigung des Gastes an die E-Mail-Adresse des Betreibers oder durch Zahlung des Preises für die vereinbarten Unterkunftsleistungen abgeschlossen, je nachdem, welche Tatsache zuerst eintritt.
UNTERKUNFTSPREIS UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN, SCHÄDEN UND SANKTIONEN
Der Gast kann den Preis für die Unterkunftsleistungen über ein Zahlungs-Gateway, mit einer vom Betreiber akzeptierten Zahlungskarte bzw. auf eine andere, durch den Betreiber bei Buchung auf der Webseite ermöglichte Weise, bei Bestellung mittels Fernkommunikation per Überweisung auf das Konto des Betreibers, bei Vertragsabschluss direkt auf dem Campingplatz in bar oder mit einer vom Betreiber akzeptierten Zahlungskarte begleichen.
Der Unterkunftspreis ist im Falle des Vertragsabschlusses direkt auf dem Campingplatz sofort, und bei Buchung auf der Webseite spätestens bei Vertragsabschluss fällig. Bei Bestellung mittels Fernkommunikation (per Telefon oder E-Mail) ist der Unterkunftspreis bei Vertragsabschluss nach Ankunft des Gastes auf dem Campingplatz, bevor der Gast untergebracht wird, zu entrichten.
Bei Ankunft am Campingplatz bzw. bei Anmeldung in der Rezeption ist eine Vorauszahlung für etwaige Schäden an der Unterbringungseinheit, am Campingplatzgelände oder an anderem Eigentum des Betreibers in Höhe von 40 EUR oder 1.000 CZK, je nach Wahl des Gastes, zu zahlen. Diese Vorauszahlung wird dem Gast bei Verlassen der Unterbringungseinheit in voller Höhe zurückgezahlt, soweit durch den Gast keine Schäden an Unterbringungseinheit, Campingplatzgelände oder anderem Eigentum des Betreibers verursacht wurden.
Der Betreiber behält sich das Recht vor, keine Personen unterzubringen, die verweigern, ihrer Pflicht nachzukommen und einen Identitätsnachweis vorzulegen, insbesondere zum Zweck der Erfüllung der Pflichten des Betreibers, die sich aus einschlägigen Bestimmungen des Gesetzes Nr. 326/1999 Slg., über den Aufenthalt von Ausländern auf dem Gebiet der Tschechischen Republik, und des Gesetzes Nr. 565/1990 Slg., über örtliche Gebühren ergeben. In diesem Fall ist der Betreiber berechtigt, einen gegebenenfalls bereits abgeschlossenen Beherbergungsvertrag wegen Nichtnutzung der Unterkunftsleistung durch den Gast und grober Verletzung der Beherbergungsordnung zu kündigen. Der Gast hat in diesem Fall weder Anspruch auf finanzielle oder andere Entschädigung noch auf Rückerstattung des Preises oder seines Teils.
Der Gast hat die Ausstattung unverzüglich nach seiner Ankunft auf Vollständigkeit und ihren Zustand zu prüfen und eventuell fehlende oder beschädigte Ausstattung umgehend in der Rezeption zu melden. Sollten während der Unterkunftsdauer Schäden an der Ausstattung festgestellt werden, sind sie ebenfalls in der Rezeption zu melden.
Verliert der Gast den Schlüssel, so ist er verpflichtet, den Verlust sofort in der Rezeption zu melden. Kommt er dieser Pflicht nicht nach, haftet der Betreiber nicht für Schäden im Zusammenhang mit dem Schlüsselverlust. Für den verlorenen Schlüssel hat der Gast eine Gebühr von 500 CZK zu entrichten. Diese Gebühr ist sofort fällig.
Wenn der Gast am Tag der Beendigung der Beherbergungsleistungen zum festgelegten Zeitpunkt die Unterbringungseinheit nicht übergibt und der Betreiber ihn zu deren Verlassen auffordert, oder wenn der Gast nicht in der Unterbringungseinheit anwesend ist, behält sich der Betreiber das Recht vor, diese zu räumen und die Sachen des Gastes woanders zu hinterlegen.
VERTRAGSENDE, STORNOGEBÜHREN
Außer den vereinbarten und den durch das Gesetz, insbesondere durch § 2201 ff. und § 2001 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuchs festgelegten Arten der Beendigung des Beherbergungsvertrags kann der Gast den abgeschlossenen Beherbergungsvertrag jederzeit fristlos kündigen. Wenn der Gast nicht im vereinbarten Termin zur Unterbringung eintrifft, gilt dies ebenfalls als Vertragskündigung. In diesem Fall ist der Gast verpflichtet, dem Betreiber eine Stornogebühr in Höhe von 100 % des Unterkunftspreises zu zahlen, sofern der Vertrag später als 7 Tage vor Ankunft gekündigt wird oder der Gast am vereinbarten Termin erst gar nicht erscheint.
Wenn der Unterkunftspreis nicht zum vereinbarten Termin nach Art. IV. dieser Beherbergungsordnung bezahlt wird, erlischt die Gültigkeit des abgeschlossenen Beherbergungsvertrags am Tag nach dem Ablauf des vereinbarten Termins. Wenn die Wirksamkeit des Beherbergungsvertrags später als 7 Tage vor dem vereinbarten Anfang der Erbringung der Unterkunftsleistungen erlischt, ist der Gast verpflichtet, dem Betreiber eine Stornogebühr in Höhe von 100 % des vereinbarten Unterkunftspreises zu entrichten.
Der Gast als Verbraucher kann gemäß § 1837 Abs. 1 Buchst. j) des Bürgerlichen Gesetzbuchs von einem Beherbergungsvertrag, der mittels Fernkommunikation oder außerhalb der Geschäftsräume des Betreibers abgeschlossen wurde, nicht zurücktreten, da der Betreiber seine Leistungen nach dem Beherbergungsvertrag im konkreten, vom Gast gewählten Termin erbringt.
Der Betreiber ist berechtigt, diesen Vertrag wegen Nichterscheinen des Gastes fristlos zu kündigen, und zwar, wenn der Gast nicht spätestens um 12 Uhr des Tages, der auf den vertragsgemäß vorgesehenen Anfang der Unterbringung folgt, nicht erscheint. Ebenso kann der Betreiber den Vertrag fristlos kündigen, wenn der Gast trotz Vorwarnung die Beherbergungsordnung oder Rechtsvorschriften grob verletzt. Der Gast hat in diesem Fall weder Anspruch auf finanzielle oder andere Entschädigung noch auf Rückerstattung des Preises oder seines Teils.
REKLAMATIONEN UND INFORMATIONEN ÜBER AUẞERGERICHTLICHE STREITBEILEGUNG
Rechte und Pflichten der Vertragsparteien in Bezug auf Gewährleistungsansprüche richten sich nach allgemein verbindlichen Vorschriften (insbesondere nach § 1914 bis 1925 des Bürgerlichen Gesetzbuchs und nach dem Gesetz Nr. 634/1992 Slg., über Verbraucherschutz, in der Fassung späterer Novellen). Wenn die erbrachte Unterkunftsleistung die vereinbarten oder wenigstens die üblichen Eigenschaften, ggf. die Eigenschaften gemäß dem Zweck des Beherbergungsvertrags, nicht erfüllt, hat der Gast das Recht, Gewährleistungsansprüche beim Betreiber geltend zu machen, und zwar unverzüglich nach Feststellung einer mangelhaften Erbringung der Unterkunftsleistungen. Der Gast hat seine Mitwirkung zur Reklamationsabwicklung zu leisten, insbesondere Auskunft zu erteilen, den Sachverhalt durch Unterlagen zu belegen oder seine Anforderungen hinsichtlich des Grundes und der Höhe zu spezifizieren.
Der Betreiber hat dem Gast als dem Verbraucher eine schriftliche Bestätigung über den Zeitpunkt der Anspruchserhebung, den Inhalt des Reklamationsanspruchs und die durch den Gast geforderte Art der Reklamationsabwicklung, ferner eine Bestätigung über den Zeitpunkt und die Art der Reklamationsabwicklung auszustellen. Beziehungsweise hat er schriftlich die Ablehnung der Reklamation zu begründen, sofern die Reklamation nicht sofort vor Ort gemäß den Anforderungen des Gastes durch Abhilfemaßnahmen oder Ersatzleistungen des Betreibers oder aber auch – wenn dies nicht möglich ist – durch Preisnachlass abgewickelt wird. Der Betreiber oder sein Beauftragter entscheidet sofort über die Reklamation, bei komplizierten Fällen innerhalb von drei Werktagen. Die Reklamation einschließlich der Mängelbeseitigung ist unverzüglich, spätestens innerhalb von 30 Tagen nach Geltendmachung der Reklamation, abzuwickeln, soweit zwischen dem Betreiber und dem Gast keine längere Frist vereinbart wird. Ein erfolgloses Verstreichen dieser Frist gilt als wesentliche Vertragsverletzung. Die Reklamation wird innerhalb von spätestens 30 Tagen nach Erhalt im Sinne des § 19 des Gesetzes Nr. 634/1992 Sgl., über Verbraucherschutz, abgewickelt.
Für die außergerichtliche Belegung von Verbraucherstreitigkeiten aus dem Beherbergungsvertrag ist die Tschechische Handelsinspektion mit Sitz in Štěpánská 567/15, 120 00 Prag 2, ID-Nr.: 000 20 869, Internetseite: https://adr.coi.cz/cs, E-Mail-Adresse: adr@coi.cz, Telefon: +420 296 366 360 zuständig. Die Plattform zur Online-Streitbeilegung unter http://ec.europa.eu/consumers/odr kann auch bei Streitigkeiten zwischen Gast und Betreiber aus dem Beherbergungsvertrag genutzt werden. Das Europäische Verbraucherzentrum Tschechien mit Sitz in Štěpánská 567/15, 120 00 Prag 2, Internetseite: http://www.evropskyspotrebitel.cz, ist die Kontaktstelle nach der Verordnung (EU) Nr. 524/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Mail 2013 über die Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten (Verordnung über die Online-Beilegung von Verbraucherstreitigkeiten). Der Betreiber ist aufgrund eines Gewerbescheines zur Erbringung von Unterkunftsleistungen berechtigt. Er unterliegt der Aufsicht des zuständigen Gewerbeaufsichtsamts. Die Tschechische Handelsinspektion übt uneingeschänkte Aufsicht u. a. über die Einhaltung des Gesetzes Nr. 634/1992 Sgl., über Verbraucherschutz, aus.
DATENSCHUTZ
Die Bedingungen und Informationen bezüglich der Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Sinne der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG („DSGVO“), sind der Datenschutzerklärung des Betreibers unter www.merlinscamp.com zu entnehmen oder stehen in Papierform in der Rezeption des Campingplatzes zur Verfügung, wo sie der Gast jederzeit einsehen kann.
SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Der Gast und der Betreiber verpflichten sich, in sonstigen, durch diese Geschäftsbedingungen nicht geregelten Fragen nach der Gesetzgebung der Tschechischen Republik vorzugehen und bei etwaigen Streitigkeiten bevorzugt eine gütliche Lösung anzustreben.
Der Unterbringer ist gegenüber der untergebrachten Person durch keine Verhaltensregeln im Sinne des § 1826 Abs. 1 Buchst. e) des Bürgerlichen Gesetzbuchs gebunden. Der mittels elektronischer Fernkommunikation abgeschlossene Beherbergungsvertrag wird einschließlich der Geschäftsbedingungen durch den Betreiber elektronisch aufbewahrt und wird dem Gast nach vorausgehender Anfrage vom Unterbringer zugänglich gemacht. Der Beherbergungsvertrag wird in tschechischer Sprache verfasst. Die Kosten für die Fernkommunikation unterscheiden sich nicht vom Basissatz. Der Unterbringer berechnet hierfür keine Gebühren.
Wenn im Beherbergungsvertrag oder in dieser Beherbergungsordnung Vertragsstrafen für Verstöße gegen vertragliche oder gesetzliche Pflichten des Gastes festgelegt sind, erlischt mit Bezahlung dieser Vertragsstrafen nicht das Recht des Betreibers auf den Ersatz von Schäden aufgrund einer Verletzung dieser Pflichten .
Die untergebrachte Person übernimmt hiermit das Risiko der Veränderung der Umstände im Sinne des § 1765, Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Der Verkäufer kann die Fassung der Geschäftsbedingungen ändern oder ergänzen. Rechte und Pflichten, die während der Gültigkeitsdauer der vorherigen Version der Geschäftsbedingungen entstanden sind, bleiben von dieser Bestimmung unberührt.
Enthält der Beherbergungsvertrag ein internationales Element, so vereinbaren die Parteien, dass das Vertragsverhältnis dem tschechischen Recht unterliegt. Davon unberührt bleiben Rechte des Verbrauchers, die sich aus allgemein verbindlichen Rechtsvorschriften ergeben.
Kontaktdaten des Betreibers: Tel.: 770 105 013, E-Mail: info@merlinscamp.com
Diese Geschäftsbedingungen treten am 1.7.2019 in Kraft.